Capmatinib bei NSCLC: METex14-Mutation und Indikation
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Wirkstoff Capmatinib.
Capmatinib wird als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Mutation, die zu einem METex14-Skipping führt. Zudem richtet sich die Therapie an Personen, die bereits eine systemische Vortherapie mit Immuntherapie und/oder platinbasierter Chemotherapie erhalten haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Zielpopulation anhand der jeweiligen Vortherapien in drei Fragestellungen unterteilt. Zur Bewertung des Zusatznutzens reichte der pharmazeutische Unternehmer Daten aus der unkontrollierten Studie GEOMETRY mono-1 sowie einen Vergleich mit Registerdaten (Studie RECAP) ein.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist bei der Beurteilung einer ZNS-Progression im Versorgungsalltag Vorsicht geboten. Da Hirn-Scans außerhalb von klinischen Studien meist nur bei konkretem Symptomverdacht durchgeführt werden, können asymptomatische Hirnmetastasen zu Behandlungsbeginn unentdeckt bleiben und den klinischen Verlauf beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen
Die empfohlene Dosis beträgt laut Fachinformation 400 mg zweimal täglich. Die Tabletten werden oral eingenommen, unabhängig von der Nahrungsaufnahme.
Bei leichter bis mäßiger Nierenfunktionsstörung ist keine Dosisanpassung erforderlich. Bei schwerer Niereninsuffizienz ist laut Bericht Vorsicht geboten, da hierzu keine ausreichenden Daten vorliegen.
Das IQWiG sieht den Zusatznutzen von Capmatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an. Die vom Hersteller vorgelegten Studiendaten wurden aufgrund methodischer Mängel als nicht geeignet eingestuft.
Das Medikament ist für Patientinnen und Patienten zugelassen, die zuvor bereits eine Immuntherapie und/oder eine platinbasierte Chemotherapie erhalten haben. Es wird somit ab der Zweitlinie eingesetzt.
Vor Behandlungsbeginn muss eine genetische Veränderung, die zu einem METex14-Skipping führt, nachgewiesen werden. Dies erfolgt mittels eines validierten Tests aus Tumorgewebe oder Blutplasma.
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Quelle: IQWiG A22-87: Capmatinib (Fortgeschrittenes NSCLC mit einer METex14-Skipping-Mutation) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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