Borderline-Persönlichkeitsstörung: Therapie-Empfehlung
Hintergrund
Die S3-Leitlinie der DGPPN (2022) fasst den aktuellen Wissensstand zur Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) zusammen. Die Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung liegt bei etwa 0,7 bis 2,7 Prozent, während sie in klinischen Settings deutlich höher ausfällt.
Der Entstehung der Erkrankung liegt ein biopsychosoziales Modell zugrunde. Genetische Vulnerabilitäten wirken dabei mit psychosozialen Risikofaktoren wie kindlichen Traumata, Vernachlässigung oder invalidierendem Erziehungsverhalten zusammen.
Entgegen früherer Annahmen zeigt die BPS oft einen positiven Langzeitverlauf, insbesondere hinsichtlich impulsiver Symptome. Dennoch bleiben psychosoziale Einschränkungen häufig bestehen, weshalb eine frühzeitige und adäquate Versorgung essenziell ist.
💡Praxis-Tipp
Ein wesentlicher Praxisaspekt der Leitlinie ist die Vermeidung von Polypharmazie und unspezifischen stationären Aufenthalten. Es wird betont, dass Krisenmedikation nach Beendigung der akuten Krise zwingend wieder abgesetzt werden soll. Zudem wird empfohlen, die Diagnose einer BPS nicht aus Angst vor Stigmatisierung zu verschweigen, sondern diese ab dem 12. Lebensjahr transparent zu kommunizieren, um frühzeitig adäquate Therapien einzuleiten.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie soll die Diagnose einer BPS nach fachgerechter Diagnostik bereits bei Jugendlichen ab 12 Jahren gestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige und altersspezifische Intervention.
Es wird eine strukturierte, BPS-spezifische Psychotherapie empfohlen. Bei im Vordergrund stehendem selbstverletzendem oder suizidalem Verhalten rät die Leitlinie primär zur Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) oder Mentalisierungsbasierten Therapie (MBT).
Nein, es gibt keine zugelassenen Medikamente für die BPS. Die Leitlinie betont, dass eine medikamentöse Behandlung nicht die primäre Therapie darstellen soll und meist nur zur zeitlich begrenzten Krisenintervention im Off-Label-Use dient.
Komorbide Störungen sollen gemäß Leitlinie in einen integrierten Behandlungsplan aufgenommen werden. Wenn eine Begleiterkrankung die BPS-Therapie gefährdet, wie etwa eine schwere Suchterkrankung, soll deren Behandlung vorgezogen werden.
Ja, sofern die betroffene Person zustimmt, wird der Einbezug von Angehörigen empfohlen. Die Leitlinie rät dazu, Angehörige über das Störungsbild aufzuklären und sie bei der Erstellung von Krisenplänen zu beteiligen.
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Quelle: S3-Leitlinie Borderline-Persönlichkeitsstörung (DGPPN, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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