IQWiG2020Onkologie

Beta-Thalassämie: CD34+ Zellen Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Projektinformation zur Dossierbewertung G19-19 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2020. Gegenstand der Bewertung sind CD34+ Zellen zur Behandlung der Beta-Thalassämie.

Die Beta-Thalassämie ist eine angeborene Erkrankung der roten Blutkörperchen. Therapien mit autologen CD34+ Zellen (hämatopoetische Stammzellen) zielen darauf ab, die fehlerhafte Blutbildung zu korrigieren.

Da es sich bei diesem Präparat um ein sogenanntes Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) handelt, gelten besondere gesetzliche Regelungen für die Nutzenbewertung. Der vorliegende Text beschreibt die formalen Rahmenbedingungen dieses Verfahrens.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht unterstreicht die Besonderheit bei der Nutzenbewertung von Orphan Drugs wie CD34+ Zellen bei Beta-Thalassämie. Da der medizinische Zusatznutzen formal durch die Zulassung als belegt gilt, fokussiert sich die IQWiG-Bewertung rein auf gesundheitsökonomische Aspekte wie Patientenzahlen und Therapiekosten.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug. Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen bei diesen Arzneimitteln für seltene Leiden bereits durch die Zulassung als belegt.

Das IQWiG prüft bei dieser Orphan-Drug-Bewertung ausschließlich die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers. Im Fokus stehen dabei die erwarteten Patientenzahlen und die zu erwartenden Kosten der Therapie.

Nach der Dossierbewertung durch das IQWiG führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren durch. Die finale Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens obliegt anschließend dem G-BA.

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Quelle: IQWiG G19-19: CD34+ Zellen (Beta Thalassämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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