Belatacept: Indikation nach Nierentransplantation (NTX)

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Belatacept (Handelsname Nulojix).

Belatacept wird im therapeutischen Gebiet der Nierentransplantation eingesetzt. Nach einer Organtransplantation ist eine medikamentöse Immunsuppression erforderlich, um eine Abstoßung des Transplantats zu verhindern.

Das ursprüngliche Bewertungsverfahren für dieses Medikament begann im Juli 2011. Es unterlag der Übergangsfrist nach § 10 der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV).

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Verordnungsfähigkeit und zum Zusatznutzen von Belatacept (Nulojix) wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss von 2012 nicht mehr gültig ist. Es wird empfohlen, für die aktuelle klinische und wirtschaftliche Bewertung zwingend die Ergebnisse der Neubewertung vom 15.07.2015 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Laut den Dokumenten des G-BA liegt das therapeutische Gebiet von Belatacept in der Nierentransplantation. Es wird zur Prophylaxe einer Transplantatabstoßung angewendet.

Nein, das Dokument gibt an, dass der Beschluss vom 05.07.2012 aufgehoben wurde. Er war ursprünglich bis 2015 befristet und wurde durch eine Neubewertung ersetzt.

Gemäß den Verfahrensdaten wurde das nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren nach Fristablauf am 15.07.2015 abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Belatacept (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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