Balneophototherapie: Indikation bei Psoriasis und Ekzem
Hintergrund
Der IQWiG-Abschlussbericht N04-04 bewertet den therapeutischen Nutzen der Balneophototherapie. Untersucht werden die asynchrone Form (Bade-PUVA und Photosoletherapie) sowie die synchrone Form (TOMESA-Verfahren).
Als Indikationen stehen die Psoriasis vulgaris für alle Verfahren sowie die atopische Dermatitis für das synchrone Verfahren im Fokus. Verglichen werden die Methoden untereinander sowie mit trockener UVB-Therapie, Leitungswasserbädern und oraler PUVA.
Zielgrößen der Bewertung sind die Reduktion des Hautbeschwerdebildes, das Erreichen von Erscheinungsfreiheit und die Reduktion von unerwünschten Wirkungen. Zudem wird der Einfluss auf die krankheitsbezogene Lebensqualität betrachtet.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht bietet die Bade-PUVA gegenüber der oralen PUVA-Therapie deutliche Vorteile hinsichtlich der akuten Verträglichkeit, da systemische Nebenwirkungen wie Übelkeit signifikant seltener auftreten. Zudem wird auf schwache Hinweise für ein reduziertes Langzeitrisiko bezüglich Plattenepithelkarzinomen der Haut hingewiesen. Es wird betont, dass der prozedurale Aufwand für den Betroffenen durch den Wegfall strenger Lichtschutzmaßnahmen nach der Therapie geringer ausfällt.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht belegt einen Zusatznutzen der Bade-PUVA bei Psoriasis vulgaris. Dieser zeigt sich in einer stärkeren Besserung des Hautbeschwerdebildes sowie in einer Reduktion unerwünschter Wirkungen im Vergleich zur trockenen UVB-Bestrahlung.
Laut Bewertung gibt es für die synchrone Balneophototherapie (TOMESA-Verfahren) Hinweise auf einen Zusatznutzen bei atopischer Dermatitis. Dieser bezieht sich primär auf die Besserung des Hautbeschwerdebildes gegenüber einer trockenen UVB-Therapie.
Die Bewertung zeigt ein geringeres Schadenspotenzial der Bade-PUVA bezüglich akuter Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen. Zudem gibt es schwache Hinweise auf ein vermindertes Risiko für Plattenepithelkarzinome der Haut.
Für die synchrone Balneophototherapie (TOMESA) wird ein eingeschränkter Zusatznutzen für die krankheitsbezogene Lebensqualität bei Psoriasis vulgaris beschrieben. Für die asynchronen Verfahren liegen laut Bericht keine ausreichenden Belege für einen solchen Zusatznutzen vor.
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Quelle: IQWiG N04-04: Balneophototherapie (IQWiG, 2010). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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