Axitinib: Therapie des Nierenzellkarzinoms (RCC)

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten zur frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für den Wirkstoff Axitinib (Handelsname Inlyta) zusammen. Das ursprüngliche Verfahren wurde im Oktober 2012 eingeleitet und betrifft den Einsatz in der onkologischen zielgerichteten Tumortherapie.

Axitinib wird zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (Renal Cell Cancer, RCC) eingesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Zweitlinientherapie, die nach dem Versagen vorheriger Behandlungsansätze in Betracht kommt.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem administrativen Kurztext des G-BA-Beschlusses. Da es sich um eine reine Verfahrensübersicht handelt, sind detaillierte klinische Studienergebnisse in den verlinkten Volltexten des G-BA zu finden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Axitinib aus dem Jahr 2013 aufgehoben wurde und für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen die Ergebnisse der Neubewertung aus dem Jahr 2017 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Axitinib für die Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen angezeigt. Voraussetzung ist das vorherige Versagen einer Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin.

Nein, das Dokument hält fest, dass der Beschluss vom 21.03.2013 aufgehoben wurde. Er war ursprünglich bis zum 21.03.2017 befristet.

Die administrative Übersicht enthält diese spezifischen Studienergebnisse nicht direkt. Für Details zu klinischen Endpunkten und dem Ausmaß des Zusatznutzens verweist das Dokument auf die verlinkten IQWiG-Berichte und die tragenden Gründe des Beschlusses.

Der Beschluss wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.04.2017 abgelöst. Dieses stellt eine Neubewertung nach Fristablauf für dieselbe Indikation dar.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Axitinib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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