Avapritinib bei GIST: PDGFRA-D842V-Mutation, Indikation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht fasst die IQWiG-Dossierbewertung (G20-26) zu Avapritinib zusammen. Das Arzneimittel wird zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit inoperablen oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) eingesetzt.
Voraussetzung für die Therapie ist das Vorliegen einer Thrombozyten-Wachstumsfaktorrezeptor-alpha(PDGFRA)-D842V-Mutation. Avapritinib ist als sogenanntes Orphan Drug für die Behandlung dieses seltenen Leidens zugelassen.
Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen für Orphan Drugs bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) daher ausschließlich mit der Bewertung der Patientenzahlen und der Therapiekosten beauftragt.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass die Zulassung von Avapritinib spezifisch auf inoperable oder metastasierte GIST mit nachgewiesener PDGFRA-D842V-Mutation beschränkt ist. Bei auftretenden Nebenwirkungen wird laut Fachinformation eine schrittweise Dosisreduktion in 100-mg-Schritten bis zu einer Minimaldosis von 100 mg täglich beschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist Avapritinib als Monotherapie für erwachsene Patienten mit inoperablen oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer PDGFRA-D842V-Mutation.
Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Bericht auf etwa 398.319 Euro pro Patient geschätzt. Zusätzliche GKV-Leistungen fallen laut Bewertung nicht an.
Nein, da Avapritinib als Orphan Drug zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen gemäß SGB V bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet in diesem Fall lediglich die Patientenzahlen und Kosten.
Die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird als sehr klein eingeschätzt. Der Bericht geht von weniger als 1 bis maximal 86 infrage kommenden Patienten pro Jahr in Deutschland aus.
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Quelle: IQWiG G20-26: Avapritinib (GIST) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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