Außerklinische Beatmung: Indikation und Therapie
Hintergrund
Die S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) aus dem Jahr 2017 behandelt die nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz. Sie aktualisiert die Vorgängerversion vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und versorgungsrelevanter Entwicklungen.
Die maschinelle Beatmung im außerklinischen Setting hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei dominiert die nichtinvasive Beatmung (NIV) über Maskensysteme, während die invasive Beatmung über ein Tracheostoma meist speziellen Indikationen oder einem erfolglosen Weaning vorbehalten bleibt.
Ziel der Leitlinie ist es, evidenz- und konsensbasierte Kriterien für die Indikationsstellung, die technische Ausstattung sowie die strukturelle Organisation der außerklinischen Beatmung zu definieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Qualitätssicherung bei der Überleitung vom stationären in den ambulanten Bereich.
💡Praxis-Tipp
Ein normaler Wert der Sauerstoffsättigung (SpO2) unter Raumluftbedingungen schließt eine relevante Hypoventilation nicht aus. Die Leitlinie betont, dass der arterielle PCO2 der entscheidende Parameter zur Beurteilung der Ventilationsqualität ist. Eine alleinige Pulsoxymetrie ist daher ungeeignet, um eine chronische ventilatorische Insuffizienz sicher zu detektieren oder den Erfolg einer Beatmungstherapie abschließend zu beurteilen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist eine außerklinische nichtinvasive Beatmung (NIV) bei COPD indiziert, wenn eine chronische Tageshyperkapnie mit einem PaCO2 von mindestens 50 mmHg vorliegt. Alternativ besteht die Indikation bei einem nächtlichen PaCO2 von mindestens 55 mmHg oder einer persistierenden Hyperkapnie nach einer Akutexazerbation.
Die Ersteinstellung einer außerklinischen Beatmung soll gemäß Leitlinie in einem spezialisierten Zentrum für außerklinische Beatmung erfolgen. Die Indikationsstellung und Auswahl der Beatmungsparameter liegen in der Verantwortung eines Arztes mit entsprechender Beatmungsexpertise.
Es wird empfohlen, die erste klinische und apparative Kontrolle innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach der Einleitung durchzuführen. Im langfristigen Verlauf sind laut Leitlinie Kontrolluntersuchungen in der Regel ein- bis zweimal jährlich erforderlich.
Die Kategorie 3c beschreibt ein erfolgloses Weaning nach prolongierter Beatmungsentwöhnung. Dies umfasst Patienten, die dauerhaft auf eine invasive Beatmung über ein Tracheostoma angewiesen sind und so in den außerklinischen Bereich entlassen werden.
Eine zusätzliche Sauerstoffgabe ist indiziert, wenn trotz optimierter Beatmungseinstellung eine persistierende Hypoxämie mit einer Sauerstoffsättigung unter 90 % oder einem PaO2 unter 55 mmHg besteht. Die Leitlinie warnt jedoch davor, Sauerstoff ohne ausreichende Beatmungsunterstützung zu verabreichen, da dies die Hyperkapnie verschlechtern kann.
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Quelle: DGP S2k-Leitlinie Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz - Revision 2017 (DGP, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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