Amivantamab bei NSCLC: Indikation und Zusatznutzen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2025 bewertet den Zusatznutzen von Amivantamab in Kombination mit Carboplatin und Pemetrexed. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).
Voraussetzung für diese Indikation ist das Vorliegen von epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor (EGFR) Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Substitutionsmutationen. Zudem muss ein Versagen einer vorherigen Therapie einschließlich eines EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitors (TKI) vorliegen.
Der Bericht untersucht den Nutzen im Vergleich zu der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Dabei wird zwischen zwei Fragestellungen anhand des ECOG-Performance-Status (ECOG-PS) unterschieden.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amivantamab in dieser Kombinationstherapie beim vorbehandelten NSCLC aktuell kein belegter Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht. Bei der Therapieplanung ist der ECOG-Performance-Status entscheidend, da die verfügbare Studienlage (wie die MARIPOSA-2-Studie) primär Personen mit einem ECOG-PS von 0 oder 1 abbildet.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Amivantamab in Kombination mit Carboplatin und Pemetrexed nicht belegt. Es fehlten geeignete Studiendaten für den direkten oder indirekten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Der Bericht definiert Atezolizumab in Kombination mit Bevacizumab, Carboplatin und Paclitaxel als zweckmäßige Vergleichstherapie für diese Gruppe.
Ja, es wird betont, dass der EGFR-Mutationsstatus (Exon-19-Deletion oder Exon-21-L858R) vor Therapiebeginn zwingend durch eine validierte Testmethode nachgewiesen werden muss.
Es wird empfohlen, die Infusionen in einer festgelegten Reihenfolge durchzuführen. Zuerst erfolgt die Gabe von Pemetrexed, gefolgt von Carboplatin und zuletzt Amivantamab.
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Quelle: IQWiG A25-09: Amivantamab (NSCLC, vorbehandelt) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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