Acoramidis bei ATTR-CM: Indikation und Zusatznutzen
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die formalen Eckdaten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Acoramidis (Handelsname Beyonttra) zusammen. Das Verfahren nach § 35a SGB V wurde im September 2025 abgeschlossen.
Bei der Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) handelt es sich um eine seltene, fortschreitende Erkrankung. Sie wird durch die Ablagerung von fehlgefalteten Transthyretin-Proteinen im Herzmuskel verursacht, was zu einer Herzinsuffizienz führt. Man unterscheidet dabei die erbliche (hereditäre) Form und die altersbedingte Wildtyp-Form.
Die vorliegende Dokumentation evaluiert den therapeutischen Stellenwert des neuen Wirkstoffs im deutschen Versorgungssystem. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) und das spezifische Ausmaß des Zusatznutzens die detaillierten Beschlusstexte (Anlage XII) des G-BA herangezogen werden müssen, da diese im administrativen Übersichtsdokument nicht aufgeführt sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Acoramidis (Beyonttra) für erwachsene Patienten mit Wildtyp- oder hereditärer Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie (ATTR-CM) indiziert.
Das administrative G-BA-Dokument benennt die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht direkt. Es wird für diese Information explizit auf die tragenden Gründe und den Beschlusstext vom 18.09.2025 verwiesen.
Die finale Beschlussfassung des G-BA zum Wirkstoff Acoramidis erfolgte am 18.09.2025. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger war für den 29.10.2025 vorgesehen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Acoramidis (Wildtyp- oder hereditäre Transthyretin-Amyloidose mit Kardiomyopathie) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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